Integrierte Stadtentwicklungskonzepte im "Stadtumbau Ost"

Die Bundesregierung hat erkannt: Die Bevölkerung im Osten Deutschlands nimmt ab und ihre Struktur ändert sich.
Durch die Größe und die Struktur der Bevölkerung werden viele Bereiche der Politik bestimmt, insbesondere die Sozialpolitik, worin der soziale Wohnungsbau einen besonderen Platz einnimmt. Wegen der jüngsten Bevölkerungsentwicklung, aber auch infolge der enormen Überkapazitäten, die in den 1990er Jahren produziert wurden, gibt es einen spezifischen Druck auf die meisten Wohnungsgesellschaften in den östlichen Bundesländern. 9 bis 10 %  Leerstand ist in vielen Städten bereits zum Normalzustand geworden, an ausgewählten Standorten, insbesondere an solchen mit starkem Abbau von Kapazitäten der Landesverteidigung oder mit überproportionalem Abbau in der Industrie, ist der Leerstand bereits jetzt extrem hoch. Dabei sind die sogenannten "Altschulden" noch gar nicht erwähnt.
Unter Beachtung der absehbaren Bevölkerungsentwicklung von 2001 bis 2015 wird vielerorts selbst ohne Abwanderung, also lediglich im einfachen Zusammenspiel von Altersgliederung der Bevölkerung, Geburten und Sterbefällen, ein Bevölkerungsverlust von etwa 10 % stattfinden. Unter Einbeziehung der Migration werden die Verluste im gleichen Zeitraum mancherorts sogar doppelt so hoch sein. Gleichzeitig verkleinern sich die durchschnittlichen Haushaltsgrößen, werden Singles und Kleinstfamilien, auch die sogenannten "unvollständigen Familien" (unverheiratete Eltern mit ihren Kindern), zur üblichen Wohnfamilie. Damit wird der Leerstand quantitativ zunehmen und die vorhandenen Wohnungen nach ihrer Struktur inkompatibel zu den Bedürfnissen.
Aus diesen Gründen hat die Bundesregierung das Programm "Stadtumbau Ost" aufgelegt, das mit den Integrierten Stadtentwicklungskonzepten (ISEK) eingeleitet wird.

Das ISRU beteiligt sich an diesem Projekt in Mecklenburg-Vorpommern mit Prognosen zur Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung mehrerer Städte. Zugleich soll damit die Möglichkeit einer zielgerichteten Kontrolle der in der Folge notwendigen Maßnahmen eingeleitet werden, wobei ein Monitoring der Entwicklung wie auch die Evaluierung der Nachhaltigkeit von Maßnahmen in die Überprüfungen einbezogen sein werden.

Hier einige ausgewählte Positionen aus den Arbeitspapieren:

Viele der aktuellen Prozesse im Osten Deutschlands sind weltweit einmalig. Das gilt insbesondere für die Dynamik der "demographischen Implosion", also der Bevölkerungsentwicklung in Richtung Schrumpfung, betrifft aber auch fast alle (!) anderen Bereiche des täglichen Lebens, zeigt sich in tiefgreifenden Veränderungen der Sozialstruktur und auch der Familien. Es handelt sich um Prozesse mit echten qualitativen Brüchen, die sich demographisch so auswirkten, dass sie – analog zur Fertilitätsentwicklung von 1989 bis 1991 – in einem relativ kurzen Zeitraum induziert wurden, dann aber im demographischen "Lebensbaum" Jahr für Jahr nach oben wachsen.

Die äußeren Einflüsse, welche im Laufe der Zeit als prozessexterne Modifikatoren auf die Entwicklung einwirkten (z.B. durch das Einsetzen oder das Auslaufen der steuerlichen Förderung von Maßnahmen im Wohnungsbau), sind von der auf Legislaturperioden ausgerichteten Politik abhängig und damit kaum zu prognostizieren. Hingegen können relativ klare Vorstellungen von einigen Zielgrößen entworfen werden, die solchen zeitlichen Beschränkungen nicht unterworfen sind, wie es insbesondere die Bevölkerungsentwicklung und die Familienstrukturen sind. Deren qualitative Seite lässt sich zuweilen leider nur über die quantitative Ausprägung ihrer Merkmale erläutern. Bei demographischen Prognosen im engeren Sinne ist es oft umgekehrt: Das mathematische Ergebnis muss in qualitative Aussagen übersetzt werden.

Etwas komplizierter ist es beim Wohnungsmarkt, einem Bereich der Gesellschaft, wo selbst zwölf Jahre nach Auflösung der DDR für außerordentlich große Segmente noch keine echten Marktstrukturen bestehen. Das gilt insbesondere für jene Städte und Stadtgebiet im Osten Deutschlands, die durch den industriemäßigen Wohnungsbau seit Beginn der sechziger Jahre entstanden sind, also die "echten ISEK-Gebiete" im engeren Sinne. Zwangsläufig müssen alle - zumindest die meisten - der bisherigen Verfahren zur Bewertung und Prognose der Entwicklung wenigstens teilweise versagen. Diese Feststellung ist zwar banal, aber dahinter verbirgt sich die Statik des Projektes der Bundesregierung, die davon ausgeht, dass die Funktions- und Leistungsfähigkeit der Städte nur durch einen grundlegenden Stadtumbau erreicht werden kann. Die Stadtstrukturen müssen den veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Nicht mehr städtisches Wachstum wird das vorrangige Entwicklungsziel sein, sondern die Konsolidierung und Aufwertung städtischer Strukturen, insbesondere durch den konsequenten Abbau von Überkapazitäten. Stadt und Wohnungswirtschaft stehen hierbei vor vielfältigen Aufgaben, die nur gemeinsam zu bewältigen sind.

Aufgabe und Ziel des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes ist es, die notwendigen Maßnahmen für den Stadtumbau so zu bestimmen, dass dabei den regionalen und standörtlichen Bedingungen Rechnung getragen wird. Dies ist nur über eine umfassende gesamtstädtische Analyse und Prognose der Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren der künftigen Stadtentwicklung möglich. Eines der Ergebnisse ist ein differenziertes Stärken-/ Schwächenprofil, mit dem Probleme, Chancen und Handlungsmöglichkeiten skizziert werden. Im Konsens mit den politischen Entscheidungsträgern in Stadt und Region werden die Leitziele und Entwicklungsschwerpunkte abgeleitet. Diese bilden die Grundlage der Planung für die nächsten zehn bis fünfzehn Jahre und werden mit Hilfe eines laufenden „Monitorings" periodisch fortgeschrieben und aktualisiert.

Auf der Basis dieser gesamtstädtischen Leitziele werden in der Regel jeweils zwei Stadtteilentwicklungskonzepte erstellt, die konkrete Maßnahmen z.B. zur Anpassung der Wohnungsangebote und zur Konsolidierung und Aufwertung der Wohnquartiere beinhalten.
Grundlage der ISEK-Projekte ist jeweils eine differenzierte Prognose der Bevölkerungsentwicklung in unterschiedlichen Szenarien, auf welche Prognosen der Haushaltsentwicklung aufsatteln. Mit dieser Aufgabe ist das ISRU in mehreren Städten des Landes Mecklenburg-Vorpommern betraut

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Enquete-Kommission zur Gemeindegebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern

Der Landtag von M-V setzte im September 2000 eine Enquete-Kommission mit dem Titel "Zukunftsfähige Gemeinden und Gemeindestrukturen in Mecklenburg-Vorpommern" ein.
Dr. Wolfgang Weiß wurde auf Grund seiner Kompetenz als Regionalwissenschaftler durch den Landtagspräsidenten in diese Kommission berufen.

Am 25. Oktober 2001 steht eine Beschlußfassung auf der Tagesordnung der Enquete-Kommission. Im Vorfeld dieser Veranstaltung haben sich die meisten Mitglieder der EK entschlossen, Minimalgrößen für Gemeinden und Ämter nach den Einwohnerzahlen zu bestimmen. Dabei steht für Gemeinden die Zahl 500 und für Ämter 8 000 zur Diskussion. Aus regionalwissenschaftlicher Perspektive wird eine solche eindimensionale Betrachtung abgelehnt und hingegen der Vorschlag unterbreitet, für zukünftige Strukturen funktionalräumliche Parameter zugrunde zu legen. Die dazu vorbereitete  "Stellungnahme"   (Download im PDF-Format, 66 KB) nimmt Bezug auf eine Vorlage der EK vom 6. September 2001. 

Im Rahmen der Arbeiten für die Kommission entstanden u. a. zwei Papiere mit erheblichem Diskussionswert, welche beide der Kommission vorliegen:
Die Frage der "Identität" (Download im PDF-Format, 29 KB) insbesondere der ländlichen Bevölkerung, eines der wohl umstrittensten Momente in der Diskussion für oder gegen Eingemeindungen bzw. Fusionen von kleinsten Gemeinden, ist auf der Basis der "Mental Maps" aufgegriffen worden.
Der Beitrag wurde bereits publiziert. Die bibliographischen Angaben lauten:
Weiß, W.: Der Ländlichste Raum – Regional-demographische Perspektiven. Probleme von Abwanderungsgebieten mit geringer Bevölkerungsdichte. In: Die Neue Verwaltung, Heft 4/2001 Weiss, W.: Identität im ländlichen Raum. Der geographisch-soziologische Aspekte einer Gemeindegebietsreform. In: Die Neue Verwaltung, Heft 4/2001, S. 15-17.

Die Überlegungen zu einem "Ländlichsten Raum" (Download im PDF-Format, 31 KB) sind stark innovativ. Dabei geht es nicht um die simple Kreation einer neuen Raumordnungskategorie, sondern um die Erkenntnis, dass die traditionelle Definition des "Ländlichen Raumes" mit einer nach unten offenen Skala verhindert, die existentiellen Bedingungen bestimmter "Dünnsiedelareale" als eigene Qualität zu begreifen. Die nötigen Konsequenzen sind allerdings zu komplex, um sie auch noch in diesem Beitrag zu besprechen.

In einer Synthese wurden beide Artikel zu einem Aufsatz zusammengefaßt, der unter dem Titel "Der Ländlichste Raum – Regional-demographische Perspektiven. Probleme von Abwanderungsgebieten mit geringer Bevölkerungsdichte" (Vorabversion zum Download im PDF-Format, 135 KB) auf seine printmediale Veröffentlichung wartet.

Am 16.05.2002 fand die vorerst abschließende Sitzung der Kommission mit einer Beratung über den Abschlußbericht statt. Dieser Bericht wurde ohne Gegenstimme angenommen; allerdings enthielten sich die Abgeordneten der PDS-Fraktion der Stimme, um damit nicht in den Verdacht zu geraten, jenen Positionen zuzustimmen, die bereits oben hinsichtlich der Beschlußfassung am 06.09.2001 erwähnt wurden (siehe "Stellungnahme").

 






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